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Windows 10 "Überwachter Ordnerzugriff" - blockiert dass man nicht mehr gescheit arbeiten kann
Hallo an die Adresse von Microsoft,
die eingeführte Funktionalität "Überwachter Ordnerzugriff" ist leider extrem behindernd dass ich das Feature inzwischen abgestellt habe obwohl ich viel von Sicherheit halte. Meine Gründe:
a) Es gibt keine Möglichkeit bei einem normal laufenden Setup eines Programmes eine Ausführungsdatei zu berechtigen auf die Ordner zuzugreifen
b) Die Rückmeldung die der Defender liefert ist für eine nachträgliche Konfiguration unbrauchbar weil:
1) Der Pfad zur ausführenden Datei wird nicht vollständig in der Meldung angegebenen (Kürzung mit "...")
2) Aus der Meldung lässt sich nicht zum Programm navigieren (Explorer öffnen etc.)
3) alternativ gibt es keine Funktionalität über die Meldung dort sagen zu können - aufnehmen!
Gewünscht hätte ich mir eine Lösung die sich wie die Firewall verhält bei der ich das Blockieren eines Programmes aktiv gemeldet bekomme und mich entscheiden kann dass dies blockiert bleibt oder dass ich es als berechtigt aufnehmen kann.
Gruß
Holger
Hallo an die Adresse von Microsoft,
die eingeführte Funktionalität "Überwachter Ordnerzugriff" ist leider extrem behindernd dass ich das Feature inzwischen abgestellt habe obwohl ich viel von Sicherheit halte. Meine Gründe:
a) Es gibt keine Möglichkeit bei einem normal laufenden Setup eines Programmes eine Ausführungsdatei zu berechtigen auf die Ordner zuzugreifen
b) Die Rückmeldung die der Defender liefert ist für eine nachträgliche Konfiguration unbrauchbar weil:
1) Der Pfad zur ausführenden Datei wird nicht vollständig in der Meldung angegebenen (Kürzung mit "...")
2) Aus der Meldung lässt sich nicht zum Programm navigieren (Explorer öffnen etc.)
3) alternativ gibt es keine Funktionalität über die Meldung dort sagen zu können - aufnehmen!
Gewünscht hätte ich mir eine Lösung die sich wie die Firewall verhält bei der ich das Blockieren eines Programmes aktiv gemeldet bekomme und mich entscheiden kann dass dies blockiert bleibt oder dass ich es als berechtigt aufnehmen kann.
Gruß
Holger