Mit KI generierte Bilder auf einer Webseite verwenden - Kann ein KI Bild Urheberrechte verletzen?

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Durch verschiedene Dienste kann man seine Worte mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Bilder fassen lassen und vielleicht sogar mehr oder weniger sinnvoll verwenden, zum Beispiel auf einer Webseite, die alle einsehen können. Ob man aber mit einem solchen per KI erstellen Bild auch Rechte verletzen kann, klären wir einmal in diesem Kurztipp.
Künstliche Intelligenz Bilder Rechte an Bildern aus künstlicher Intelligenz Rechte an Bildern ...jpg

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Aktuell (Stand 03.05.2023) ist es eher das Problem, dass es dazu noch keine echten Regelungen gibt. Klar ist eigentlich nur, dass Bilder auch dann ein Urheberrecht verletzen können, wenn diese auf einem bereits existierenden und geschützten Bild basieren oder, auch wenn viele KI Generatoren dies Option unterbinden, real existierende Menschen oder Marken zeigen. Hier verletzt man dann durchaus, auch wenn das Bild von der KI stammt, das Recht dem sichtbaren Inhalt, auch wenn man diesen vielleicht nicht mit Absicht verwendet hat.

Unklar ist im Moment, ob der Dienstanbieter, über den man die KI nutzt, in irgendeiner Form Rechte an den erstellten Bildern geltend machen könnte, da dieser ja nicht nur den Dienst, sondern auch eine Datenbank für die Erstellung der Inhalte zur Verfügung stellt. Hier ist auch nicht klar, ob Elemente dieser Datenbank vielleicht auch Urheberrechten unterliegen könnten. Da sich Bilder bei der Nutzung gleicher Schlagwörter durchaus sehr stark ähneln könnten, steht die Frage im Raum, ob jemand hier ein Bild so zusagen als Erstes haben kann und dann bei optisch sehr gleichen Bildern dann ein Urheberrecht geltend machen könnte. Vor Gerichten in den USA wurde schon festgelegt, dass die Person, die das Bild sozusagen angefordert hat, trotzdem keine Rechte daran hat, aber für deutsches Recht ist dies so nicht direkt zu übernehmen und es klärt ja auch nicht, ob nicht doch eine andere Person die Rechte daran haben könnte.

Viele Anbieter sagen, die Bilder sind einzigartig und frei von Rechten, aber scheinbar benötigt man auf diesem Gebiet mehr Klärung. Durch diese doch sehr schwammige Situation sollte man zur Sicherheit vielleicht davon absehen, Bildmaterial, das über einen KI Dienst erstellt wurde, für öffentlich einsehbare Webseiten zu verwenden. Auch wenn es aktuell keine Regelungen gibt, da die Werke ja nicht von Menschen geschaffen werden, könnten hier ja durchaus auch rückwirkend Ansprüche geltend gemacht werden, wenn es hier genaue rechtliche Vorgehensweisen gibt. Sollte es hier Regelungen geben reicht als Quelle ein Text wie z.B. „erstellt mit [XY]“ eventuell nicht aus.
Bildquelle: Pixabay

Kommentar des Autors: Rechtlich ist das Ganze leider einfach noch nicht ausreichend geregelt. Würdet Ihr aber überhaupt solche Bilder für Eure Webseiten nutzen, oder habt es vielleicht sogar schon mal gemacht?
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Wahrscheinlich weiß nur die KI ob das rechtlich möglich ist ! Das gleiche gilt ob die KI Musik produzieren kann, auch schon mit toten Musiker (Beatles) und ganze Alben hervorbringen kann. Gestern habe ich bei Lanz eine Rede von unserem Bundeskanzler gehört die er nie gegeben hat. Einfach in der Sendung von Lobo kurz erstellt !
 
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